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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma McDruck Steffen Henkel


§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers (Hersteller, Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
 
§ 2 Vertragsabschluss

(1) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer 14 Kalendertage gebunden. (2) Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Lehnt der Auftragnehmer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt. (3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. (4) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 3 Preise, Preisänderung

(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. (2) Die Preise verstehen sich für die Lieferung ab Geschäftssitz Hanau. Die Kosten für Verpackung, Versand und sonstige Kosten kommen zum Preis hinzu und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. (3) Nachträglich, d.h. nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste Änderung des Auftrages werden in Rechnung gestellt. (4) Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes mindestens EUR 30,- (inkl. Umsatzsteuer) übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen. (6) Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,- (inkl. USt.) fällig. Liegen die vom Auftragnehmer bereits erbrachtren Leistungen über diesen Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet. Stornierungen sind nur schriftlich ( info@mc-druck.de ) und nur dann möglich , solange dem Auftragnehmer noch keine Druckdaten übermittelt worden sind.

§ 4 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber

(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den  Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs - oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind. (2) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten , dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragsnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.

§ 5 Lieferzeiten

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. (2) Bei Vorliegen von durch den Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt. (3) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsge,äße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungsbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt sind. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mittteilung des Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber angenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaflich unangemessen benachteiligt. (4) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm stehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
 
§ 6 Gefahrübergang - Versand

(1) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wusch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. (2) Auf Wunsch des Auftraggebers werden Lieferungen an seinen Namen und auf seine Rechnung versichert. (3) Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. (4) Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.

§ 7 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln

(1) hat der gelieferte Ggenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder er hat nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers erwarten kann, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzten oder dem Vertrag zurücktreten. (2) Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. (3) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht bestandet werden. Das gleiche gilt technich bedingt für den Vergleich zwischen Sonstigen Vorlagen, z.B. Proofs und Ausdrucken auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden und dem Endprodukt. (4) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragwertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert. (5) Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt. (6) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigten nicht zur Beanstandung des gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. (7) Mehr - oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellgten Ware sind hinzunehmen, Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden. (8) Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund - des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem Ausschluss sond insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden. (9) Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind. (10) Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen. (11) Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. (12) Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmitelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. (2) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzten kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber. (3) Bei vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware harauszuverlangen.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von McDruck Steffen Henkel erbrachten Entwürfe (Reinzeichnungen, Motivideen, Konzepte, Entwurfsvorschläge usw.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1. Sämtliche Ergebnisse von Gestaltungsleistungen, auch Vorstufen wie z.B. Entwürfe, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Steffen Henkel weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Steffen Henkel, eine Vertragsstrafe in
Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Vergütungstarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (Alliance of German Designers) übliche Vergütung als vereinbart. Davon unberührt bleibt das Recht von Steffen Henkel einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
2. Steffen Henkel überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Dieses beinhaltet die einmalige Nutzung der Designarbeit zu dem angegebenen Zweck, Auflage, Raum, Veröffentlichung und Medium. Sollte der
Umfang nicht eindeutig geklärt worden sein, ergibt er sich aus den Umständen der Auftragserteilung.
3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
5. Auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht übertragen wurde, darf Steffen Henkel mit den entwickelnden Werken uneingeschränkt mit diesen als Referenz werben.
6. Steffen Henkel ist berechtigt auf den Werken einen Zusatz in Form eines Namenszugs oder Logos anzubringen.
7. An Entwurfsvorschlägen werden grundsätzlich keine Nutzungsrechte eingeräumt. Nach Auswahl der Endversion sind vom Kunden Entwurfsvorschläge unverzüglich unbrauchbar zu machen. Bei Verstoß gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der Vergütung als vereinbart. Davon unberührt bleibt das Recht von Steffen Henkel, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.


Hanau 10.1.2018